Nebentätigkeit im Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten
Was ist eine Nebentätigkeit?
Eine Nebentätigkeit bezeichnet eine zusätzliche Beschäftigung, die ein Arbeitnehmer neben seinem Hauptarbeitsverhältnis ausübt. Dies kann eine selbstständige Tätigkeit, ein zweites Arbeitsverhältnis oder auch ehrenamtliches Engagement sein. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, solange sie mit den arbeitsrechtlichen und vertraglichen Pflichten im Hauptarbeitsverhältnis vereinbar sind.
Rechtliche Grundlagen zur Nebentätigkeit
Das deutsche Arbeitsrecht erlaubt Arbeitnehmern die Ausübung von Nebentätigkeiten, schützt aber gleichzeitig die Interessen des Hauptarbeitgebers. Die rechtlichen Grundlagen für Nebentätigkeiten finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und in tariflichen sowie betrieblichen Regelungen.
1. Grundsätzliches Recht auf Nebentätigkeit
Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Freizeit nach eigenem Ermessen zu gestalten, was auch die Ausübung einer Nebentätigkeit einschließt. Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit nicht pauschal untersagen, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe vor, die das Hauptarbeitsverhältnis beeinträchtigen könnten.
2. Einschränkungen durch den Arbeitsvertrag
In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln zur Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten. Solche Regelungen sind zulässig, solange sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen in seiner beruflichen oder privaten Freiheit einschränken. Eine generelle Verpflichtung, jede Nebentätigkeit zu melden, ist jedoch nicht zulässig, wenn diese keine Auswirkungen auf das Hauptarbeitsverhältnis hat.
3. Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale Arbeitszeit von Arbeitnehmern. Dabei wird die Arbeitszeit aus Haupt- und Nebentätigkeit zusammengerechnet. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten, kann aber unter bestimmten Bedingungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Arbeitnehmer sind verpflichtet, diese Grenzen einzuhalten, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Pflichten des Arbeitnehmers bei Nebentätigkeiten
Arbeitnehmer haben bei der Aufnahme und Ausübung einer Nebentätigkeit bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Hauptarbeitgeber.
1. Informationspflicht
In vielen Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Arbeitgeber über die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren, insbesondere wenn dies im Arbeitsvertrag oder durch eine betriebliche Vereinbarung geregelt ist. Der Arbeitgeber darf diese Information jedoch nur verlangen, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens betroffen sein könnten.
2. Treuepflicht
Die Treuepflicht des Arbeitnehmers verpflichtet ihn, die Interessen des Hauptarbeitgebers zu wahren. Eine Nebentätigkeit, die in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht oder Geschäftsgeheimnisse gefährden könnte, ist unzulässig.
3. Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen
Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass die Gesamtarbeitszeit aus Haupt- und Nebentätigkeit die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können arbeitsrechtliche und gesundheitliche Konsequenzen haben.
4. Erholungszeiten
Arbeitnehmer sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen einzuhalten. Diese betragen mindestens elf Stunden. Eine Nebentätigkeit, die diese Ruhezeit beeinträchtigt, kann zu Problemen mit dem Hauptarbeitgeber führen.
Rechte des Arbeitgebers bei Nebentätigkeiten
Arbeitgeber haben das Recht, bestimmte Nebentätigkeiten zu untersagen oder einzuschränken, wenn sie die berechtigten Interessen des Unternehmens beeinträchtigen.
1. Genehmigungspflicht
In vielen Arbeitsverträgen wird eine Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten festgelegt. Der Arbeitgeber kann die Genehmigung verweigern, wenn:
- die Nebentätigkeit in direkter Konkurrenz zum Unternehmen steht,
- die Gesamtarbeitszeit gesetzliche Grenzen überschreitet oder
- die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung im Hauptjob negativ beeinflusst.
2. Kündigungsrecht bei Pflichtverstößen
Wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit verletzt, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann von einer Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung reichen, wenn die Nebentätigkeit schwerwiegende Schäden oder Interessenkonflikte verursacht.
Zulässige und unzulässige Nebentätigkeiten
Grundsätzlich ist jede Nebentätigkeit zulässig, die nicht mit den Interessen des Hauptarbeitgebers kollidiert. Dennoch gibt es Grenzen:
Zulässige Nebentätigkeiten
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Selbstständige Arbeit, die nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht
- Zusatzjobs in Branchen, die nicht mit der Haupttätigkeit verbunden sind
Unzulässige Nebentätigkeiten
- Tätigkeiten für Wettbewerber des Hauptarbeitgebers
- Arbeiten, die gegen gesetzliche Arbeitszeitregelungen verstoßen
- Tätigkeiten, die die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährden und seine Hauptarbeitsleistung beeinträchtigen
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine Pflichten im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören:
1. Abmahnung
Bei einem erstmaligen oder geringfügigen Verstoß, etwa wenn die Nebentätigkeit nicht rechtzeitig gemeldet wurde, spricht der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung aus.
2. Kündigung
Schwerwiegendere Verstöße, wie das Arbeiten für einen direkten Konkurrenten oder die Beeinträchtigung der Arbeitsleistung im Hauptjob, können eine ordentliche oder sogar fristlose Kündigung rechtfertigen.
Tipps für Arbeitnehmer
- Informieren Sie sich über die Regelungen zur Nebentätigkeit in Ihrem Arbeitsvertrag.
- Melden Sie die Aufnahme einer Nebentätigkeit frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber, falls dies erforderlich ist.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Nebentätigkeit nicht gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt.
- Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten, um die gesetzlichen Grenzen einzuhalten.
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