Mobbing am Arbeitsplatz: Definition, Rechte und Schutzmaßnahmen

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet systematische Schikanen, Demütigungen oder Diskriminierungen, die eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg durch Kollegen, Vorgesetzte oder sogar Untergebene erfährt. Ziel ist es oft, die betroffene Person sozial zu isolieren oder sie zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen. Mobbing kann schwerwiegende psychische und physische Folgen haben und stellt eine erhebliche Belastung für die Arbeitsatmosphäre dar.

Der Begriff „Mobbing“ ist im deutschen Arbeitsrecht nicht explizit definiert, jedoch können entsprechende Handlungen unter allgemeine arbeitsrechtliche Schutzvorschriften wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen.

Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing kann sich in verschiedenen Formen äußern, die individuell oder kombiniert auftreten. Zu den häufigsten Beispielen gehören:

1. Verbreitung von Gerüchten

Die gezielte Verbreitung falscher oder diffamierender Aussagen über eine Person, um deren Ruf zu schädigen.

2. Soziale Isolation

Betroffene werden von gemeinsamen Aktivitäten ausgeschlossen, bewusst ignoriert oder in Gesprächen übergangen.

3. Ständige Kritik und Herabsetzung

Die Arbeit oder das Verhalten der betroffenen Person wird übertrieben häufig kritisiert, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist.

4. Unfaire Aufgabenverteilung

Betroffene erhalten entweder keine oder unangemessen viele Aufgaben oder solche, die sie nicht bewältigen können.

5. Psychische Gewalt

Hierzu zählen Einschüchterungen, Drohungen oder Beleidigungen, die gezielt eingesetzt werden, um das Selbstwertgefühl der betroffenen Person zu schwächen.

Rechte der Arbeitnehmer bei Mobbing

Arbeitnehmer, die von Mobbing betroffen sind, haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Das Arbeitsrecht und das Zivilrecht bieten verschiedene Schutzmechanismen und Ansprüche, die geltend gemacht werden können.

1. Beschwerderecht

Nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) haben Arbeitnehmer das Recht, sich bei ihrem Arbeitgeber zu beschweren, wenn sie sich gemobbt fühlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschwerde ernst zu nehmen und die Situation zu prüfen.

2. Schutzpflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor psychischen und physischen Gefährdungen zu schützen. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen Mobbing. Wird der Arbeitgeber auf Mobbing aufmerksam, muss er geeignete Schritte einleiten, um die Betroffenen zu schützen, z. B. durch Gespräche, Mediation oder Sanktionen gegen die Mobber.

3. Schadensersatzansprüche

Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn durch das Mobbing nachweislich gesundheitliche Schäden entstanden sind. Dies kann sowohl den Ersatz für medizinische Kosten als auch Schmerzensgeld umfassen.

4. Kündigungsschutz

Wenn Mobbing durch Vorgesetzte erfolgt, kann eine Kündigung seitens des Arbeitgebers unwirksam sein, wenn diese auf einer Mobbing-Situation beruht. Arbeitnehmer können in solchen Fällen vor dem Arbeitsgericht klagen.

Schritte zur Verteidigung gegen Mobbing

Wer Mobbing erlebt, sollte aktiv werden, um sich zu schützen und die Situation zu dokumentieren. Folgende Maßnahmen können helfen:

1. Dokumentation

Führen Sie ein Mobbingtagebuch, in dem Sie sämtliche Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und beteiligten Personen festhalten. Diese Aufzeichnungen können später als Beweismittel dienen.

2. Gespräche suchen

Versuchen Sie zunächst, das Gespräch mit den beteiligten Personen zu suchen, um Missverständnisse auszuräumen oder auf das problematische Verhalten hinzuweisen. Oft sind die Mobber sich der Auswirkungen ihres Handelns nicht bewusst.

3. Unterstützung durch den Betriebsrat

In Unternehmen mit Betriebsrat können sich betroffene Arbeitnehmer an diesen wenden. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zu vertreten und kann als Vermittler oder Berater auftreten.

4. Beschwerde beim Arbeitgeber

Reichen Sie eine formelle Beschwerde bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dabei sollten Sie die Vorfälle detailliert schildern und die möglichen Konsequenzen für Ihre Gesundheit und Arbeitssituation darlegen.

5. Rechtliche Schritte

Wenn keine der internen Maßnahmen Erfolg zeigt, können Betroffene rechtliche Schritte einleiten. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kann dazu beitragen, die Situation zu klären und Entschädigungen durchzusetzen.

Prävention von Mobbing am Arbeitsplatz

Um Mobbing vorzubeugen, sollten Unternehmen eine offene und respektvolle Unternehmenskultur fördern. Arbeitgeber können folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Klare Kommunikationsregeln: Richtlinien für einen respektvollen Umgang miteinander festlegen.
  • Schulungen: Führungskräfte und Mitarbeiter im Umgang mit Konflikten und Kommunikation schulen.
  • Mediation: Frühzeitige Konfliktlösungsmaßnahmen anbieten, um Spannungen zu entschärfen.
  • Ansprechpartner benennen: Eine vertrauensvolle Anlaufstelle für Beschwerden und Unterstützung einrichten.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen für Mobber

Personen, die Mobbing am Arbeitsplatz betreiben, können arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein. Dazu gehören:

  • Abmahnung: Der Arbeitgeber kann eine schriftliche Abmahnung aussprechen, um das Verhalten zu sanktionieren und auf die Konsequenzen hinzuweisen.
  • Kündigung: Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Mobbing kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
  • Schadensersatz: Mobber können zivilrechtlich auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagt werden, wenn ihr Verhalten nachweislich Schäden verursacht hat.

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