Krankengeld: Anspruch, Höhe und Dauer der Leistung
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Diese Leistung dient als Einkommensersatz, um die finanzielle Absicherung während einer längeren Krankheit sicherzustellen. Krankengeld wird nicht nur bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, sondern auch bei bestimmten anderen Situationen, wie einer Reha-Maßnahme, gezahlt.
Anspruch auf Krankengeld
Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und länger als sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig sind. Der Anspruch beginnt, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen einstellt. Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und beträgt einen Prozentsatz des letzten Nettogehalts.
Auch Selbstständige und Freiberufler können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind und den Wahltarif „Krankengeld“ abgeschlossen haben. Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, können jedoch eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die einen vergleichbaren Schutz bietet.
Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld
Damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden.
- Die Arbeitsunfähigkeit muss länger als sechs Wochen dauern.
- Der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist erschöpft.
- Der Arbeitnehmer muss gesetzlich krankenversichert sein.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Es gibt also eine Begrenzung, die sicherstellen soll, dass das Krankengeld nicht höher ausfällt als das Netto-Gehalt, das der Arbeitnehmer sonst erhalten würde. Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, also auch an Wochenenden und Feiertagen.
Von dem Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Krankenversicherungsbeiträge müssen während des Bezugs von Krankengeld nicht gezahlt werden, da die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei fortgesetzt wird.
Beispiel zur Berechnung des Krankengeldes
Ein Arbeitnehmer hat ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro und ein Nettogehalt von 2.100 Euro. Das Krankengeld beträgt 70 % von 3.000 Euro, also 2.100 Euro, was 90 % des Nettoeinkommens entspricht. Damit erhält der Arbeitnehmer Krankengeld in Höhe von 2.100 Euro pro Monat, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge.
Dauer des Krankengeldbezugs
Das Krankengeld wird grundsätzlich für maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums für dieselbe Krankheit gezahlt. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Krankheit für insgesamt 78 Wochen (eineinhalb Jahre) Krankengeld beziehen kann. Die 78 Wochen werden nicht am Stück gezahlt, sondern beziehen sich auf den gesamten Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren arbeitsunfähig ist. Danach endet der Anspruch auf Krankengeld für diese Krankheit.
Unterbrechungen der Arbeitsunfähigkeit
Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine andere Krankheit unterbrochen wird oder der Arbeitnehmer zwischenzeitlich wieder arbeitet, kann der Anspruch auf Krankengeld verlängert oder für die neue Krankheit separat berechnet werden. Allerdings kann die Krankenkasse nach 78 Wochen auch eine Prüfung einleiten, um zu entscheiden, ob eine Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente notwendig ist.
Krankengeld und Kündigung
Auch während des Bezugs von Krankengeld bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber beendet den Anspruch auf Krankengeld nicht. Der Arbeitnehmer hat weiterhin Anspruch auf Krankengeld, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und die sechs Wochen Lohnfortzahlung abgelaufen sind. Sollte der Arbeitnehmer gekündigt werden, bleibt er auch während der Kündigungsfrist versichert und hat Anspruch auf Krankengeld.
Kündigungsschutz bei Krankheit
Eine Kündigung während einer Krankheit ist möglich, aber der Arbeitgeber muss dafür rechtfertigende Gründe haben, wie z. B. eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder eine erhebliche Störung des Betriebsablaufs durch häufige Krankheitsausfälle. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass eine betriebliche Beeinträchtigung vorliegt, und prüfen, ob eine Versetzung oder andere Maßnahmen möglich sind, bevor er zur Kündigung greifen darf.
Antrag auf Krankengeld
Um Krankengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer seine Krankenkasse rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informieren und die ärztlichen Bescheinigungen einreichen. Die Krankenkasse prüft dann den Anspruch und zahlt das Krankengeld in der Regel nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aus. Es ist wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen wird, da andernfalls der Anspruch auf Krankengeld verfallen kann.
Krankengeld und Nebeneinkünfte
Während des Bezugs von Krankengeld ist es grundsätzlich nicht erlaubt, eine Nebentätigkeit auszuüben. Eine solche Tätigkeit könnte den Anspruch auf Krankengeld gefährden, da die Krankenkasse davon ausgehen könnte, dass der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsunfähig ist. Sollten Nebeneinkünfte oder eine Tätigkeit erwogen werden, ist es ratsam, dies im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären.
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