Forderungsübergang im Arbeitsrecht: Definition, Beispiele und rechtliche Folgen
Was bedeutet Forderungsübergang?
Im Arbeitsrecht beschreibt der Forderungsübergang den Vorgang, bei dem eine Forderung, die ursprünglich einem Arbeitnehmer zusteht, auf einen Dritten übergeht. In der Regel betrifft dies Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Regelungen auf einen anderen Gläubiger übergehen. Der Forderungsübergang ist ein zentraler Aspekt im Sozial- und Arbeitsrecht, besonders in Fällen, in denen Sozialversicherungsträger oder staatliche Stellen Ansprüche eines Arbeitnehmers übernehmen.
Wann tritt ein Forderungsübergang auf?
Ein Forderungsübergang tritt in bestimmten rechtlich geregelten Fällen ein, bei denen die Ansprüche des Arbeitnehmers auf einen Dritten übergehen. Ein klassisches Beispiel ist die Situation, in der ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhält, aber gleichzeitig Krankengeld von der Krankenkasse zusteht. In solchen Fällen tritt der Forderungsübergang ein, und die Krankenkasse übernimmt den Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
Zu den häufigsten Situationen, in denen ein Forderungsübergang im Arbeitsrecht auftritt, zählen:
- Erstattung von Krankengeld durch die Krankenkasse
- Leistungen der Arbeitsagentur, wenn der Arbeitgeber insolvent ist
- Unfallversicherungen, die im Fall eines Arbeitsunfalls in Vorleistung treten
Forderungsübergang bei Krankheit und Lohnfortzahlung
Eine der häufigsten Situationen im Arbeitsrecht, bei der ein Forderungsübergang eintritt, ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnzahlung, und die Krankenkasse zahlt dem Arbeitnehmer Krankengeld.
Hat der Arbeitnehmer jedoch Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber einem Dritten (zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall), gehen diese Ansprüche auf die Krankenkasse über, sobald diese Krankengeld zahlt. Die Krankenkasse tritt dann an die Stelle des Arbeitnehmers und kann den Schadenersatz direkt beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen. Dies ist ein typischer Fall eines gesetzlichen Forderungsübergangs.
Forderungsübergang bei Insolvenz des Arbeitgebers
Ein weiterer häufiger Fall des Forderungsübergangs tritt bei der Insolvenz eines Arbeitgebers auf. Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig und kann Lohnforderungen der Arbeitnehmer nicht mehr bedienen, springt die Agentur für Arbeit mit dem sogenannten Insolvenzgeld ein. Die Arbeitnehmer erhalten dann bis zu drei Monate Insolvenzgeld, um den Verdienstausfall zu kompensieren. In diesem Fall gehen die Lohnansprüche der Arbeitnehmer auf die Agentur für Arbeit über, die diese Forderungen gegenüber dem insolventen Arbeitgeber oder dem Insolvenzverwalter geltend macht.
Rechtsgrundlagen für den Forderungsübergang
Die rechtlichen Grundlagen für den Forderungsübergang sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Sozialgesetzbuch (SGB) und in spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu finden. Im § 115 SGB X wird der Forderungsübergang im Sozialrecht klar geregelt: Sobald ein Sozialversicherungsträger Leistungen an einen Arbeitnehmer erbringt, die dieser aufgrund einer Pflichtverletzung eines Dritten (z. B. eines Schädigers) erhalten hat, gehen die Ansprüche auf den Sozialversicherungsträger über.
Dies betrifft unter anderem Krankenkassen, Unfallversicherungen und die Arbeitsagentur. Der Forderungsübergang ist dabei ein gesetzlicher Mechanismus, der sicherstellt, dass der Sozialversicherungsträger seine Auslagen zurückfordern kann, wenn der Arbeitnehmer durch das Verhalten Dritter geschädigt wurde.
Beispiele für den Forderungsübergang
Krankengeld und Schadensersatz
Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird und dadurch arbeitsunfähig wird, hat er Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse. Sollte der Unfall von einer anderen Person verursacht worden sein, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher. Sobald die Krankenkasse Krankengeld an den Arbeitnehmer auszahlt, geht der Anspruch auf Schadensersatz bezüglich der Verdienstausfälle auf die Krankenkasse über. Die Krankenkasse kann diesen Betrag dann direkt vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung fordern.
Insolvenz des Arbeitgebers
Wenn ein Unternehmen insolvent wird und die Lohnzahlungen einstellt, springt die Agentur für Arbeit mit Insolvenzgeld ein. Die Arbeitnehmer erhalten dann für bis zu drei Monate das ausstehende Gehalt. Gleichzeitig gehen die Lohnforderungen der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf die Agentur für Arbeit über, die sich im Insolvenzverfahren als Gläubiger eintragen lässt, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Rechtliche Folgen des Forderungsübergangs
Durch den Forderungsübergang wird der ursprüngliche Gläubiger (zum Beispiel der Arbeitnehmer) von seinen Ansprüchen entlastet, da diese auf einen Dritten (z. B. Krankenkasse oder Arbeitsagentur) übergehen. Der Arbeitnehmer muss sich in der Regel nicht selbst um die Durchsetzung dieser Ansprüche kümmern. Der Dritte, der die Forderung übernimmt, tritt in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers ein und kann diese Ansprüche gegenüber dem Schuldner oder Schädiger geltend machen.
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