Faktisches Arbeitsverhältnis: Definition, Entstehung und rechtliche Folgen
Was ist ein faktisches Arbeitsverhältnis?
Ein faktisches Arbeitsverhältnis entsteht, wenn ein Arbeitnehmer arbeitet und bezahlt wird, ohne dass ein wirksamer Arbeitsvertrag vorliegt. Dabei werden die typischen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses erfüllt, etwa die regelmäßige Erbringung von Arbeitsleistungen und die Vergütung durch den Arbeitgeber. Obwohl kein wirksamer Vertrag existiert, gelten die Rechte und Pflichten wie in einem formellen Arbeitsverhältnis.
Wie entsteht ein faktisches Arbeitsverhältnis?
Ein faktisches Arbeitsverhältnis kann entstehen, wenn:
- Ein Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt, ohne dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
- Ein befristeter Vertrag abläuft, aber die Arbeit fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dies akzeptiert.
- Verhandlungen über einen Vertrag geführt werden, dieser jedoch nicht unterzeichnet wird.
Durch die tatsächliche Ausübung der Arbeit und die Entlohnung ist das Arbeitsverhältnis faktisch begründet, auch wenn es keine formelle schriftliche Vereinbarung gibt.
Rechtliche Konsequenzen eines faktischen Arbeitsverhältnisses
Ein faktisches Arbeitsverhältnis wird rechtlich wie ein formelles Arbeitsverhältnis behandelt. Beide Seiten müssen sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Dies bedeutet:
Für den Arbeitnehmer:
- Anspruch auf Lohnzahlung für die geleistete Arbeit
- Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Kündigungsschutz, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Für den Arbeitgeber:
- Pflicht zur Lohnzahlung
- Beachtung der Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutzvorschriften
- Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
- Recht auf Weisungserteilung gegenüber dem Arbeitnehmer
Auch wenn keine schriftliche Vereinbarung besteht, wird das Arbeitsverhältnis rechtlich anerkannt, solange es durch schlüssiges Handeln beider Parteien zustande kommt.
Kündigung in einem faktischen Arbeitsverhältnis
Die Kündigungsfristen und -regelungen gelten auch in einem faktischen Arbeitsverhältnis. Beide Parteien müssen die gesetzlichen oder vereinbarten Fristen einhalten. Der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte, gilt ebenfalls.
Kündigungsfristen
Gemäß § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.
Abgrenzung zu anderen Vertragsformen
Ein faktisches Arbeitsverhältnis muss von anderen Formen der Zusammenarbeit unterschieden werden, wie etwa:
- Freie Mitarbeit: Freie Mitarbeiter sind selbstständig und nicht in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden. Sie unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
- Werkvertrag: Ein Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Ergebnisses, ohne dass er weisungsgebunden ist.
Im Gegensatz dazu ist der Arbeitnehmer in einem faktischen Arbeitsverhältnis in die betriebliche Struktur integriert und unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis abläuft und der Arbeitnehmer weiterhin für den Arbeitgeber tätig ist, kann daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen, sofern der Arbeitgeber dies nicht ausdrücklich ablehnt. In diesem Fall gelten die üblichen Regelungen für unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Arbeitsvertrag im faktischen Arbeitsverhältnis
Auch wenn ein faktisches Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Vertrag besteht, ist es sinnvoll, einen solchen Vertrag nachträglich zu erstellen. Dies schafft Klarheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der Vertrag sollte folgende Punkte regeln:
- Art der Tätigkeit
- Arbeitszeit und Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
Falls kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts, was zu Unsicherheiten führen kann.
Rechtsberatung bei einem faktischen Arbeitsverhältnis
Ein faktisches Arbeitsverhältnis kann rechtlich komplex sein, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten kommt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von einer klaren vertraglichen Grundlage.
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