Fälligkeit im Arbeitsrecht: Ansprüche und Zahlungstermine
Was bedeutet Fälligkeit im Arbeitsrecht?
Im Arbeitsrecht bezeichnet die Fälligkeit den Zeitpunkt, zu dem ein Anspruch eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers erfüllt werden muss. Dies betrifft in der Praxis vor allem die Lohn- und Gehaltszahlungen, aber auch andere Ansprüche wie Urlaubsabgeltung oder Abfindungen. Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist wichtig, da ab diesem Zeitpunkt der Anspruch rechtlich durchsetzbar wird und Verzugszinsen oder Mahngebühren anfallen können, falls die Zahlung nicht erfolgt.
Fälligkeit des Arbeitsentgelts
Der wichtigste Fälligkeitstermin im Arbeitsrecht betrifft die Zahlung des Lohns oder Gehalts. Laut § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird das Arbeitsentgelt „nach der Leistung der Dienste“ fällig. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer zunächst seine Arbeitsleistung erbringen muss, bevor der Anspruch auf Vergütung entsteht. In der Regel wird der Lohn am Monatsende für die geleistete Arbeit fällig, es sei denn, im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ist ein anderer Termin vereinbart.
Zahlungstermine für Gehalt und Lohn
Die Fälligkeit des Lohns oder Gehalts kann im Arbeitsvertrag individuell festgelegt werden. Üblich ist die Zahlung am Monatsende oder zu einem festgelegten Stichtag, beispielsweise am 15. oder 30. eines Monats. Werden die Löhne nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt, gerät der Arbeitgeber in Verzug, und der Arbeitnehmer kann rechtliche Schritte einleiten. In der Praxis wird in der Regel davon ausgegangen, dass spätestens am letzten Tag des Monats die Zahlung erfolgen muss.
Fälligkeit von Sonderzahlungen
Neben dem regelmäßigen Arbeitsentgelt gibt es weitere Ansprüche wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni. Auch diese Zahlungen haben einen Fälligkeitstermin, der im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein kann. Wird nichts anderes vereinbart, gelten auch hier die allgemeinen Regelungen des § 614 BGB, sodass die Sonderzahlungen spätestens zum Ende des Abrechnungszeitraums fällig werden.
Beispiele für Sonderzahlungen:
- Weihnachtsgeld: Häufig wird das Weihnachtsgeld im November oder Dezember gezahlt, es sei denn, vertraglich ist ein anderer Termin festgelegt.
- Urlaubsgeld: In vielen Fällen wird das Urlaubsgeld mit dem regulären Monatsgehalt ausgezahlt, oft im Sommer vor dem geplanten Urlaub.
- Boni: Die Fälligkeit von Boni hängt von den vereinbarten Bedingungen ab und wird oft nach Ablauf eines Geschäftsjahres fällig.
Fälligkeit von Abfindungen und Urlaubsabgeltung
Auch Abfindungen, die im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer betriebsbedingten Kündigung vereinbart werden, unterliegen der Fälligkeit. Die Fälligkeit kann im Abfindungsvertrag genau festgelegt werden. Wird kein konkreter Zeitpunkt genannt, ist die Abfindung spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.
Ähnlich verhält es sich mit der Urlaubsabgeltung, wenn ein Arbeitnehmer seinen Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann. Diese wird grundsätzlich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
Verzug des Arbeitgebers bei Fälligkeit
Zahlt der Arbeitgeber den fälligen Lohn oder andere Ansprüche nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen:
- Zahlungserinnerung: Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber zunächst formlos an die ausstehende Zahlung erinnern.
- Mahnung: Falls keine Reaktion erfolgt, kann eine formelle Mahnung erfolgen, in der die fällige Zahlung unter Fristsetzung gefordert wird.
- Verzugszinsen: Für die verspätete Zahlung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Verzugszinsen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.
- Rechtliche Schritte: Als letzte Option kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Verzugszinsen nach § 288 BGB
Sobald der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug gerät, schuldet er dem Arbeitnehmer Verzugszinsen. Diese betragen nach § 288 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Die Zinsen laufen ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber in Verzug gerät, also ab dem Tag nach der Fälligkeit des Lohns.
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
Die Fälligkeit kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag genau geregelt sein. Oft wird ein bestimmter Tag im Monat festgelegt, an dem der Lohn ausgezahlt werden muss. Auch für andere Ansprüche wie Sonderzahlungen oder Abfindungen können konkrete Fälligkeitstermine im Vertrag festgehalten sein. Wenn keine spezifischen Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Regelungen, nach denen das Arbeitsentgelt am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig wird.
Rechtsfolgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen die Fälligkeit von Lohn und anderen Ansprüchen beachten. Arbeitnehmer können ihre Ansprüche geltend machen, sobald die Fälligkeit eingetreten ist, und Arbeitgeber riskieren rechtliche Konsequenzen, wenn sie nicht rechtzeitig zahlen. Eine klare vertragliche Regelung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.
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