Erwerbsminderungsrente im Arbeitsrecht: Anspruch, Antrag und Berechnung
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Arbeitnehmern zusteht, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Sie dient dazu, den Verdienstausfall auszugleichen, wenn das Einkommen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit nicht mehr ausreicht. Es wird zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden, abhängig davon, wie stark die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist.
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Um diese Rente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss die allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
- In den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein.
- Es muss eine ärztlich bestätigte dauerhafte oder zumindest langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die die Erwerbsfähigkeit auf weniger als sechs Stunden täglich reduziert.
In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei einem Arbeitsunfall oder einer schweren Krankheit, kann die Wartezeit verkürzt oder entfallen.
Teilweise und volle Erwerbsminderungsrente
Je nach Grad der Beeinträchtigung wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden:
1. Teilweise Erwerbsminderungsrente
Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Betroffene aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nur noch in der Lage ist, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten. Hierbei spielt es keine Rolle, in welchem Beruf diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Entscheidend ist lediglich, dass der Betroffene in irgendeiner zumutbaren Tätigkeit weniger als sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist.
2. Volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Auch hier wird nicht nur der erlernte oder ausgeübte Beruf betrachtet, sondern jede zumutbare Tätigkeit. Die volle Erwerbsminderungsrente entspricht der Höhe der Regelaltersrente, berechnet aus den bisher eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den in der Vergangenheit gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen ab. Grundlage ist das individuelle Rentenkonto des Versicherten, in dem alle Beitragsjahre dokumentiert sind. Bei der Berechnung wird außerdem berücksichtigt, wie viele Jahre bis zur regulären Altersgrenze noch fehlen und wie hoch das bisherige Einkommen war.
Erhöhungsfaktoren bei Erwerbsminderungsrente
Es gibt einige Besonderheiten bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente. Ein wichtiger Faktor ist die sogenannte „Zurechnungszeit“. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung so tut, als hätte der Betroffene bis zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (aktuell 67 Jahre) weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Rente trotz der verminderten Erwerbsfähigkeit auf einem angemessenen Niveau liegt.
Wie beantragt man die Erwerbsminderungsrente?
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Der Antrag sollte gut vorbereitet werden, da er sowohl umfangreiche medizinische Unterlagen als auch Angaben zur bisherigen Erwerbstätigkeit erfordert. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
- Ärztliche Gutachten und Bescheinigungen, die die gesundheitlichen Einschränkungen belegen
- Nachweise über bisherige Arbeitsverhältnisse und Einkommensnachweise
- Rentenkontoauszug der Deutschen Rentenversicherung
- Schriftliche Bestätigung über die Erwerbsunfähigkeit des Arbeitgebers oder der Krankenkasse
Es ist ratsam, frühzeitig einen Antrag zu stellen, da die Bearbeitungsdauer mehrere Monate betragen kann. Eine rückwirkende Zahlung der Erwerbsminderungsrente ist möglich, jedoch nur bis zu maximal drei Monaten vor Antragstellung.
Medizinische Begutachtung
Die Deutsche Rentenversicherung kann im Rahmen der Antragsprüfung eine medizinische Begutachtung anordnen. Ein unabhängiger Arzt oder ein Facharzt überprüft dann, in welchem Umfang der Antragsteller tatsächlich erwerbsfähig ist. Auf Basis dieses Gutachtens wird entschieden, ob und in welchem Umfang eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird.
Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet auf drei Jahre gewährt. Danach wird der Gesundheitszustand erneut geprüft. Sollte sich der Zustand des Betroffenen nicht verbessert haben, kann die Rente verlängert werden. In manchen Fällen, zum Beispiel bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann die Erwerbsminderungsrente auch unbefristet gezahlt werden.
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Empfänger einer Erwerbsminderungsrente dürfen bis zu einem gewissen Maß hinzuverdienen. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt ein höherer Hinzuverdienst als für die volle Erwerbsminderungsrente. Der erlaubte Hinzuverdienst wird jährlich neu berechnet und richtet sich nach den allgemeinen Lohnentwicklungen. Überschreitet der Hinzuverdienst die festgelegte Grenze, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Rechtsmittel bei Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte gut begründet und mit weiteren ärztlichen Unterlagen oder Stellungnahmen ergänzt werden. Falls der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht oder Sozialrecht hinzuzuziehen.
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