Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Ihre Rechte und Pflichten

Was ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzlich geregelte Zahlung, die Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zusteht. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gehalt für einen bestimmten Zeitraum weiterzahlen muss, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit erscheinen kann. Die Entgeltfortzahlung ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle Arbeitnehmer, die durch einen gültigen Arbeitsvertrag angestellt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. Auch Auszubildende, Heimarbeiter und Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht. Für Arbeitnehmer, die diese Frist noch nicht erfüllt haben, greift der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse.

Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung

Damit der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig erkrankt sein. Das bedeutet, dass er aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung seine vertraglich vereinbarte Tätigkeit nicht ausüben kann.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss nicht selbstverschuldet sein. Das bedeutet, dass grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen, die zur Krankheit führen, den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließen können.
  • Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren und, sofern die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert, eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen.

Wie lange wird die Entgeltfortzahlung gewährt?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für eine Dauer von bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall. Nach diesen sechs Wochen endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung, und der Arbeitnehmer erhält Krankengeld von seiner Krankenkasse, sofern er gesetzlich versichert ist. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes.

Was passiert bei einer neuen Krankheit während der Entgeltfortzahlung?

Erkrankt der Arbeitnehmer während der laufenden Entgeltfortzahlung an einer neuen Krankheit, beginnt die sechs Wochen Frist nicht erneut. Der Arbeitnehmer hat also nicht bei jeder neuen Krankheit Anspruch auf weitere sechs Wochen Entgeltfortzahlung, es sei denn, die erste Krankheit war vollständig ausgeheilt und die Arbeitsfähigkeit wurde wiederhergestellt, bevor die neue Krankheit eintrat.

Wiederholungserkrankungen

Wenn der Arbeitnehmer erneut an derselben Krankheit erkrankt, nachdem die Entgeltfortzahlung bereits ausgeschöpft wurde, besteht grundsätzlich kein erneuter Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Hier greift die sogenannte „12-Monats-Frist“. Das bedeutet, dass ein erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst wieder besteht, wenn der Arbeitnehmer in Bezug auf dieselbe Krankheit 12 Monate lang arbeitsfähig war.

Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 % des regulären Arbeitsentgelts. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit dasselbe Gehalt erhält, als wäre er weiterhin arbeitsfähig. Neben dem Grundgehalt umfasst die Entgeltfortzahlung auch andere Vergütungsbestandteile, die regelmäßig gezahlt werden, wie Zuschläge, Prämien oder Sonderzahlungen.

Berechnung der Entgeltfortzahlung

Für die Berechnung der Höhe der Entgeltfortzahlung wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate herangezogen. Dies schließt auch variable Gehaltsbestandteile wie Überstundenvergütungen oder Schichtzuschläge ein. Sonderzahlungen, die unregelmäßig oder nur einmalig im Jahr erfolgen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, fallen nicht unter die Berechnung der Entgeltfortzahlung.

Pflichten des Arbeitnehmers während der Krankheit

Auch während der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer gewisse Pflichten zu erfüllen, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden:

  • Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen. Bei einer längeren Erkrankung, die über drei Tage hinausgeht, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann diese auch früher verlangen.
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung behindern oder verzögern könnte. Tätigkeiten, die die Krankheit verschlimmern oder verlängern, können den Anspruch auf Entgeltfortzahlung gefährden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet?

Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung nicht nachkommt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer vorläufig Krankengeld von seiner Krankenkasse erhält, wenn die Entgeltfortzahlung verweigert wird, bis der Sachverhalt geklärt ist.

Entgeltfortzahlung und Minijobber

Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Regeln zur Entgeltfortzahlung für Minijobber entsprechen denen für regulär beschäftigte Arbeitnehmer. Das bedeutet, auch Minijobber haben Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und die Krankheit nicht selbstverschuldet ist.

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