Basiszinssatz im Arbeitsrecht: Was Sie wissen müssen
Der Basiszinssatz spielt im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Berechnung von Verzugszinsen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über den Basiszinssatz im Arbeitsrecht und dessen Anwendungsbereiche. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Steinbacher erklärt die wichtigsten Aspekte und gibt Ihnen wertvolle Informationen für den Umgang mit diesem Thema.
Definition und Berechnung des Basiszinssatzes
Der Basiszinssatz ist ein von der Deutschen Bundesbank festgelegter Zinssatz, der als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen dient. Er wird alle sechs Monate – zum 1. Januar und 1. Juli – angepasst und orientiert sich am Hauptrefinanzierungsinstrument der Europäischen Zentralbank. Die Veröffentlichung des aktuellen Basiszinssatzes erfolgt im Bundesanzeiger.
Basiszinssatz im Arbeitsrecht: Verzugszinsen bei Zahlungsverzug
Im Arbeitsrecht kommt der Basiszinssatz insbesondere dann zum Einsatz, wenn es um die Berechnung von Verzugszinsen geht. Diese können bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers, beispielsweise bei verspätet gezahltem Arbeitsentgelt, fällig werden. Gemäß § 288 BGB beträgt der Verzugszinssatz für Verbraucher (Arbeitnehmer) fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Ein Beispiel: Der aktuelle Basiszinssatz beträgt -0,5 %. Im Falle eines Zahlungsverzugs müsste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % (5 % – 0,5 %) zahlen.
Fristsetzung und Mahnung im Arbeitsrecht
Damit Verzugszinsen im Arbeitsrecht geltend gemacht werden können, muss der Arbeitgeber grundsätzlich in Verzug geraten sein. Dafür ist in der Regel eine Mahnung des Arbeitnehmers erforderlich. Allerdings tritt der Verzug auch ohne Mahnung ein, wenn der Zahlungsanspruch fällig ist und der Arbeitgeber die Zahlung nicht leistet. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Verzugszinsen auch ohne vorherige Mahnung geltend machen.
Der Basiszinssatz im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Berechnung von Verzugszinsen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Steinbacher hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um dieses Thema und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.