Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage München
Wurde Ihnen eine Kündigung rechtsunwirksam erteilt oder fehlt ein Kündigungsgrund (fristlose Entlassung)? Dann können Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage Ihre Interessen durchsetzen. Rechtsanwalt Steinbacher berät Sie im Bereich Kündigungsschutz fachspezifisch auf höchstem Niveau und setzen zielorientiert Ihre Interessen durch. Unsere Leistungen als Anwalt umfassen beispielsweise folgende Bereiche:
- Kündigungsschutzklagen oder Änderungskündigung
- besonderer Kündigungsschutz
- Kündigungsschutz Betriebsrat
- Kündigungsschutz nach Elternzeit, Mutterschutz oder bei Schwerbehinderung
Fachanwalt Philipp Steinbacher kann Ihre Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht oder auf bundesweiter Ebene übernehmen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Vertretung durch spezialisierten Rechtsanwalt
- Renommierter Fachanwalt in München
- Mehr als 19 Jahre Erfahrung als Anwalt im Arbeitsrecht
- Schnelle Terminvergabe
Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:
WIR BERATEN SIE ALS ANWALT FÜR KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE KOMPETENT UND UMFASSEND
Es gibt viele Gründe, die bei bestehendem Kündigungsschutz für eine Klage sprechen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Entlassung nur auf mündlichem Wege erteilt wurde und Sie keine schriftliche Bestätigung erhalten haben. Ähnlich sieht es mit dem Kündigungsschutz bei Mitgliedern des Betriebsrates aus, die unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen.
Wichtig ist es, dass Sie möglichst schnell Rechtsanwalt Philipp Steinbacher bei einer Kündigungsschutzklage um Hilfe aufsuchen. Im Rahmen des Kündigungsschutz bestehen bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Haben Sie eine Entlassung erhalten, so müssen Sie innerhalb von drei Wochen reagieren.
KÜNDIGUNGSSCHUTZ – ZÖGERN SIE NICHT UND SUCHEN SIE RECHTSANWALT PHILIPP STEINBACHER AUF
Lassen Sie bei Ihrer rechtsunwirksamen Entlassung keine unnötige Zeit verstreichen und übertragen Sie Rechtsanwalt Philipp Steinbacher die Wahrnehmung Ihrer Interessen. Gerne können Sie persönlich in unserer Anwaltskanzlei vorbeischauen und einen Termin ausmachen. Alternativ dazu können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail erreichen. Auf unseren Seiten finden Sie auch ein Kontaktformular, wo Sie uns Ihr Anliegen in kurzen Worten schildern können. Kündigung und Kündigungsschutzklage – Fachanwalt Philipp Steinbacher ist der passende Ansprechpartner.
Das sagen unsere Mandanten
Häufige Fragen
Rechtsanwalt Philipp Steinbacher klärt auf!
Welche Kündigungsarten existieren?
Bei den Kündigungsarten ist zu unterscheiden zwischen:
- der ordentlichen „normalen“ Kündigung
- der außerordentlichen, oft „fristlose“ Kündigung aus wichtigem Grund
- der Änderungskündigung zur Abänderung einzelner Arbeitsbedingungen
Was bedeutet Kündigungsschutz für Arbeitnehmer?
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer bedeutet, dass der Arbeitnehmer innerhalb der Klagefrist der §§ 4 ff KSchG von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben muss, um die Entlassung anzugreifen und durch gerichtliches Urteil für unwirksam erklären zu lassen. Der Arbeitnehmer erhält dadurch im Rahmen des Kündigungsschutzes einen Bestandsschutz seines Arbeitsplatzes.
Kündigungsschutz im Sinne einer Sicherung des Bestandes des Arbeitsplatzes wird vor allem durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gewährt. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes kann für ein Kleinunternehmen ausnahmsweise ein Kündigungsschutz gem. §§ 138, 242 BGB bestehen.
Darüber hinaus gibt es vielfältige Kündigungsverbote, bzw. Kündigungserschwerungen, zum Schutze einzelner Arbeitnehmergruppen wie beispielsweise Auszubildende, Schwangere, Schwerbehinderte oder Erziehende in Elternzeit, Betriebsräte und andere Funktionsträger der Betriebsverfassung.
Was bedeutet Kündigungsschutz für Arbeitsgeber?
Aus Sicht des Arbeitgebers bedeutet Kündigungsschutz, dass vor Ausspruch einer Entlassung eine ganz erhebliche Anzahl von Vorüberlegungen stattfinden und abgearbeitet werden müssen. So muss sich ein Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung insbesondere überlegen, ob es sich um eine Beendigungs- oder Änderungskündigung handelt, welche Kündigungsart zu wählen ist, ob gegebenenfalls ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, ob der Betriebsrat anzuhören ist, obbesondere Sonderkündigungsschutzrechte greifen und ob die weiteren Voraussetzungen der Kündigungsunterarten der betriebsbedingten Kündigung, der verhaltensbedingten Kündigung oder der personenbedingten Kündigung nachprüfbar und beweisbar vorliegen.
Mitunter muss sich der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung überlegen, ob wesentliche Fristen einzuhalten sind und die Schriftform der Entlassung, sowie deren Zugang nachgewiesen werden kann.
Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist geregelt?
Für Arbeiter und Angestellte gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats, § 622 BGB. Folgende verlängerte Kündigungsfristen gelten bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber jeweils zum Monatsende:
- ein Monat nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit
- zwei Monate nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit
- drei Monate nach achtjähriger Betriebszugehörigkeit
- vier Monate nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit
- fünf Monate nach zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit
- sechs Monate nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit und
- sieben Monate nach zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit.
Von diesen verlängerten Kündigungsfristen kann nur im Ausnahmefall § 622 Abs. 4 und Abs. 5 BGB abgewichen werden.
Ist es möglich während der Schwangerschaft gekündigt zu werden?
Schwangere erhalten einen äußert hohen Kündigungsschutz durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Befindet sich die schwangere Arbeitnehmerin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich ein absolutes Kündigungsverbot, sofern die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft rechtzeitig mitteilt. In seltenen Fällen ist eine Entlassung aufgrund vorheriger behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich.
Was machen bei einer Abmahnung?
Grundsätzlich kann einer Abmahnung mit einer Gegendarstellung, oder einer Klage auf Entfernung aus der Personalakte entgegnet werden. Ob das Vorgehen gegen eine Abmahnung im Einzelfall sinnvoll erscheint, besprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt.
Gibt es eine Kündigungsfrist in der Probezeit?
Ist eine Probezeit im Arbeitsverhältnis wirksam vereinbart worden (maximal für 6 Monate), kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden, § 622 Abs. 3 BGB.
Was tun bei einer fristlosen Kündigung?
Sollten Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, suchen Sie bitte so bald wie möglich Ihren Anwalt auf, da Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Entlassungsschreibens eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben müssen, wenn Sie sich gegen die fristlose Entlassung wehren wollen. Andernfalls wird die Entlassung wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.
Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund zur Entlassung vorliegt.
Schwerwiegende, wichtige Gründe sind beispielsweise:
- beharrliche Arbeitsverweigerung,
- Betrug bei Arbeitszeitmodellen, vorgeschobene Krankmeldungen, etc.
- Angriffe gegen den Betrieb, Betriebsordnung oder Mitarbeiter, insbesondere Straftaten.
Ob diese Gründe vorliegen und schwer genug für eine fristlose Entlassung sind, ist durch die Arbeitsgerichte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu überprüfen.