UNSERE HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR KONTAKTPERSONEN VON BESTÄTIGTEN COVID19-INFIZIERTEN.
Wie verhalte ich mich verantwortungsvoll wenn ich Kontakt zu einem nachweislich Covid19-Ifizierten hatte.
Muss ich in Selbstisolation und das Gesundheitsamt kontaktieren?
Wir haben für Sie eine Checkliste erarbeitet, die Ihnen als Handlungsempfehlung dienen kann.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dies eine allgemeine Empfehlung ist.
Bitte halten Sie immer Rücksprache mit Ihrem Arzt und Arbeitgeber.
Unsere Handlungsempfehlung als PDF finden Sie hier: Handlungsempfehlung nach Kontakt mit einem Covid19-Infizierten
Haben Sie Fragen rund um das Arbeisrecht? Rufen Sie uns an!
Wir sind für Sie da! Ihre Fachanwälte für Arbeitrecht in München