Urteile-Abreitsgericht-Info

Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung aus.

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.

Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung

Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

Bei der sozialen Auswahl kann die Rentennähe berücksichtigt werden, wenn sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinflusst. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Mindestlohn – arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Verjährung von Urlaubsansprüchen

Die Verjährung von Urlaubsansprüchen ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht. Ansprüche auf Resturlaub können verjähren, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Es ist entscheidend, die genauen Fristen zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch trotz gesetzlicher Vorgaben gibt es immer noch Unterschiede in der Bezahlung. Der Artikel erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie Ungleichbehandlung vor Gericht eingeklagt werden kann.

Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ist rechtlich umstritten. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Kündigung als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn die betroffene Person ihre Arbeit nicht aufgrund fehlender Impfung verweigert. Der Artikel beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung rechtmäßig sein könnte.

Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Eine Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe kann gerechtfertigt sein, wenn die Vertraulichkeitserwartung fehlt. Dies hängt von der Gruppengröße, dem Inhalt und dem Empfänger ab.

ANWALT ABMAHNUNG MÜNCHEN

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.

Arbeitnehmer und Angestellte Arbeitgeber und Unternehmen Geschäftsführer und Führungskräfte

Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat.

Entschädigung nach dem AGG – Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung iSv. § 22 AGG* begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört § 168 SGB IX**, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf.