Ruhen des Arbeitsverhältnisses: Regelungen und Beispiele

Was bedeutet das Ruhen des Arbeitsverhältnisses?

Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bezeichnet einen Zustand, in dem die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag – die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Vergütungszahlung des Arbeitgebers – vorübergehend ausgesetzt sind. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen, und andere vertragliche Nebenpflichten, wie die Verschwiegenheitspflicht, bleiben in der Regel bestehen. Typische Gründe für das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses sind Elternzeit, Krankheit oder Freistellungen.

Rechtsgrundlagen für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften und individuellen Vereinbarungen. Wichtige Grundlagen sind:

1. Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag können Regelungen zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses getroffen werden, beispielsweise im Zusammenhang mit unbezahltem Urlaub oder Freistellungen.

2. Gesetzliche Regelungen

Gesetze wie das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Sozialgesetzbuch (SGB) oder das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) enthalten Bestimmungen, die das Ruhen des Arbeitsverhältnisses regeln.

3. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In einigen Branchen sind die Rahmenbedingungen für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt.

Gründe für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses kann aus verschiedenen Gründen vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Zu den häufigsten gehören:

1. Elternzeit

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, da der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht freigestellt ist, um sich der Kinderbetreuung zu widmen. Der Arbeitgeber ist in dieser Zeit von der Vergütungspflicht entbunden, und der Arbeitnehmer erhält stattdessen Elterngeld.

2. Krankheit

Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und die Entgeltfortzahlung endet, ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erhält Krankengeld von der Krankenkasse, während der Arbeitgeber von der Lohnzahlungspflicht entbunden ist.

3. Freistellung

Bei einer einvernehmlichen oder einseitigen Freistellung durch den Arbeitgeber ruht das Arbeitsverhältnis, wenn die Vergütungspflicht entfällt. In einigen Fällen wird die Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung gewährt.

4. Wehr- oder Ersatzdienst

Während des Wehr- oder Ersatzdienstes ruht das Arbeitsverhältnis gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Dienstes Anspruch auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

5. Bezug von Sozialleistungen

Wenn ein Arbeitnehmer Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Sozialleistungen bezieht, kann das Arbeitsverhältnis für diese Zeit ruhen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Arbeitspflichten zu erfüllen.

Rechte und Pflichten während des Ruhens

Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gelten weiterhin bestimmte Rechte und Pflichten für beide Parteien:

1. Rechte des Arbeitnehmers

  • Fortbestand des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, und der Arbeitnehmer behält seine Ansprüche auf Rückkehr an den Arbeitsplatz.
  • Kündigungsschutz: In vielen Fällen, wie während der Elternzeit, besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
  • Anspruch auf Rückkehr: Nach Ende des Ruhens hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung unter den bisherigen Bedingungen.

2. Pflichten des Arbeitnehmers

  • Verschwiegenheit: Der Arbeitnehmer ist weiterhin zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen verpflichtet.
  • Meldepflichten: Änderungen, wie die Wiederaufnahme der Arbeit oder eine Verlängerung der Elternzeit, müssen dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden.

3. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

  • Erhalt des Arbeitsplatzes: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers freizuhalten.
  • Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über Änderungen im Betrieb informieren, die ihn betreffen könnten.
  • Kündigungsverzicht: In bestimmten Fällen, wie bei Elternzeit, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.

Beendigung des Ruhens

Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses endet, wenn der Grund für die Aussetzung entfällt. Typische Beispiele sind:

  • Rückkehr aus der Elternzeit
  • Genesung nach einer Krankheit
  • Beendigung des Wehr- oder Ersatzdienstes

Nach Ende des Ruhens lebt das Arbeitsverhältnis wieder auf, und die wechselseitigen Hauptpflichten werden fortgesetzt.

Streitigkeiten und rechtliche Fragen

Kommt es zu Streitigkeiten über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Prüfung der rechtlichen Grundlagen durch einen Anwalt
  • Einbeziehung des Betriebsrats oder einer Schlichtungsstelle
  • Geltendmachung von Ansprüchen vor dem Arbeitsgericht

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