Leitende Angestellte: Definition, Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht
Wer sind leitende Angestellte?
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen eine gehobene Position mit besonderen Entscheidungsbefugnissen innehaben. Sie nehmen Führungsaufgaben wahr, die weit über die Aufgaben eines normalen Angestellten hinausgehen. Leitende Angestellte tragen oft eine besondere Verantwortung für wesentliche betriebliche Entscheidungen, wie Personalentscheidungen, Investitionen oder die Organisation des Unternehmens. Aufgrund ihrer besonderen Stellung unterliegen sie teilweise anderen arbeitsrechtlichen Regelungen als normale Arbeitnehmer, insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzes und der Betriebsverfassung.
Definition von leitenden Angestellten im Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht definiert den Begriff des „leitenden Angestellten“ an mehreren Stellen. Eine zentrale Definition findet sich in § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Nach dieser Vorschrift gilt als leitender Angestellter, wer:
- Zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist,
- Prokura oder Generalvollmacht hat oder
- regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind und die ihm aufgrund seiner besonderen Stellung übertragen wurden.
Leitende Angestellte sind somit in der Regel Führungskräfte, die bedeutende Entscheidungen im Unternehmen treffen können und eine herausgehobene Position innehaben. Dies umfasst beispielsweise Abteilungsleiter, Betriebsleiter oder Mitglieder der Geschäftsleitung.
Rechtsstellung leitender Angestellter
Die Rechtsstellung leitender Angestellter unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Rechtsstellung normaler Arbeitnehmer. Besonders im Hinblick auf den Kündigungsschutz, die Mitbestimmung im Betriebsrat und die Arbeitszeiten gibt es wichtige Unterschiede.
1. Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Leitende Angestellte genießen zwar grundsätzlich den Schutz des allgemeinen Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), allerdings gibt es hier wesentliche Einschränkungen. Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass der Arbeitgeber eine Kündigung auch ohne die üblichen Gründe aussprechen kann, indem er ein sogenanntes Auflösungsverfahren nach § 14 KSchG einleitet. Dabei kann der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses verlangen, wenn er die Zusammenarbeit als nicht mehr zumutbar ansieht. Er muss allerdings eine angemessene Abfindung zahlen.
2. Kein Recht auf Teilnahme am Betriebsrat
Leitende Angestellte sind nach § 5 Abs. 3 BetrVG nicht wahlberechtigt und dürfen nicht als Mitglied des Betriebsrats gewählt werden. Dies liegt daran, dass sie aufgrund ihrer Führungsposition eher die Interessen des Arbeitgebers vertreten als die der Belegschaft. Stattdessen haben leitende Angestellte die Möglichkeit, durch besondere Vertretungen, wie den Sprecherausschuss für leitende Angestellte, ihre Interessen wahrzunehmen.
3. Arbeitszeiten für leitende Angestellte
Auch in Bezug auf die Arbeitszeiten gibt es Besonderheiten für leitende Angestellte. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Regelungen zur maximalen Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten enthält, gilt für leitende Angestellte nur eingeschränkt. Aufgrund ihrer Führungsposition und der damit verbundenen Verantwortung wird von leitenden Angestellten oft erwartet, dass sie längere und flexiblere Arbeitszeiten haben. In der Praxis bedeutet dies, dass leitende Angestellte häufig nicht die gleiche Arbeitszeiterfassung haben wie normale Arbeitnehmer und keine Ansprüche auf Überstundenzuschläge oder Zeitausgleich haben.
Pflichten leitender Angestellter
Leitende Angestellte haben aufgrund ihrer besonderen Position und Verantwortung im Unternehmen auch erweiterte Pflichten im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern. Diese Pflichten umfassen insbesondere die Sorgfaltspflicht, die Loyalitätspflicht und die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
1. Sorgfaltspflicht
Leitende Angestellte sind verpflichtet, ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen. Sie müssen Entscheidungen im Interesse des Unternehmens treffen und dabei wirtschaftliche Risiken sorgfältig abwägen. Eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers führen.
2. Loyalitätspflicht
Als Führungskräfte haben leitende Angestellte eine erhöhte Loyalitätspflicht gegenüber dem Unternehmen. Sie müssen die Interessen des Arbeitgebers wahren und dürfen keine geschäftsschädigenden Handlungen vornehmen. Das bedeutet auch, dass sie sich wettbewerbswidrige Handlungen, wie die Förderung von Konkurrenzunternehmen, oder die Verletzung von Betriebsgeheimnissen strikt verbieten müssen.
3. Verantwortung für Mitarbeiter
Leitende Angestellte tragen häufig die Verantwortung für die Führung und Motivation ihrer Mitarbeiter. Sie müssen dafür sorgen, dass die Arbeitsabläufe reibungslos funktionieren und die Mitarbeiter entsprechend ihren Fähigkeiten eingesetzt werden. Auch die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und innerbetrieblichen Regelungen liegt oft in ihrer Verantwortung.
Besondere Herausforderungen für leitende Angestellte
Die Position eines leitenden Angestellten bringt nicht nur erweiterte Rechte, sondern auch besondere Herausforderungen mit sich. Die Erwartung, flexible Arbeitszeiten zu haben und große Verantwortung zu tragen, führt in vielen Fällen zu einem erhöhten Druck und zu einer intensiveren Arbeitsbelastung. Zudem stehen leitende Angestellte häufig im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Unternehmens und der Belegschaft.
1. Entscheidungsdruck
Leitende Angestellte müssen regelmäßig weitreichende Entscheidungen treffen, die den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens beeinflussen können. Dieser Entscheidungsdruck erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein. Fehlerhafte Entscheidungen können nicht nur dem Unternehmen schaden, sondern auch die Karriere des leitenden Angestellten gefährden.
2. Balance zwischen Führung und Mitarbeiterinteressen
Leitende Angestellte sind einerseits dafür verantwortlich, die Ziele und Vorgaben des Unternehmens durchzusetzen, andererseits müssen sie auch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn wirtschaftliche Entscheidungen zu Personalabbau oder strukturellen Veränderungen führen. Hier müssen leitende Angestellte ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Verhandlungsgeschick beweisen.
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