Kurzarbeit: Voraussetzungen, Regelungen und Rechte der Arbeitnehmer
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu reduzieren, um Entlassungen zu vermeiden. Während der Kurzarbeit erhalten die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit, das einen Teil ihres Verdienstausfalls kompensiert. Die Regelungen zur Kurzarbeit sind im Sozialgesetzbuch III (SGB III) verankert.
Voraussetzungen für Kurzarbeit
Um Kurzarbeit anordnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen betreffen sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitnehmer. Die Einführung von Kurzarbeit ist in der Regel nur möglich, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, der wirtschaftliche Gründe hat oder auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist.
1. Erheblicher Arbeitsausfall
Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn ein Unternehmen vorübergehend weniger Arbeit hat und die Mitarbeiter nicht oder nur teilweise beschäftigen kann. Dieser Arbeitsausfall kann durch wirtschaftliche Ursachen, wie Auftragsmangel oder Lieferengpässe, oder durch außergewöhnliche Ereignisse, wie Naturkatastrophen oder Pandemien, bedingt sein.
2. Vorübergehender Charakter
Der Arbeitsausfall muss vorübergehender Natur sein. Das bedeutet, dass das Unternehmen erwartet, nach einer gewissen Zeit wieder zur Normalarbeit zurückkehren zu können. Kurzarbeit ist kein Instrument zur Bewältigung dauerhafter struktureller Probleme im Unternehmen, sondern soll Unternehmen durch temporäre Krisen helfen.
3. Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls
Das Unternehmen muss nachweisen, dass der Arbeitsausfall unvermeidbar ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber alle anderen zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Arbeitsausfall zu verhindern, z. B. den Abbau von Überstunden oder die Verlegung von Betriebsferien.
4. Zustimmung der Arbeitnehmer oder des Betriebsrats
In Betrieben mit einem Betriebsrat kann Kurzarbeit nur eingeführt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen wurde. In Betrieben ohne Betriebsrat müssen die betroffenen Arbeitnehmer der Kurzarbeit individuell zustimmen, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag sieht bereits eine Regelung zur Kurzarbeit vor.
Antrag auf Kurzarbeitergeld
Wenn ein Unternehmen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann es bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Die Anzeige über den Arbeitsausfall muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Arbeitsausfalls erfolgen. Das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit gewährt, sobald die Anzeige des Arbeitsausfalls geprüft und bewilligt wurde.
1. Höhe des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 % des entgangenen Nettoentgelts. Wenn der Arbeitnehmer Kinder hat, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des entfallenen Nettoentgelts. Das Kurzarbeitergeld wird nur für die ausgefallenen Arbeitsstunden gezahlt, während der Arbeitgeber für die verbleibenden Arbeitsstunden weiterhin das reguläre Gehalt zahlt.
In bestimmten Krisensituationen, wie der COVID-19-Pandemie, wurden die Sätze für das Kurzarbeitergeld vorübergehend erhöht. In diesen Fällen kann das Kurzarbeitergeld bei länger andauernder Kurzarbeit auf bis zu 80 % oder 87 % des entgangenen Nettoentgelts steigen.
2. Dauer des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld wird in der Regel für bis zu zwölf Monate gewährt. In besonderen Krisensituationen, wie der Pandemie, kann diese Bezugsdauer durch gesetzliche Regelungen verlängert werden. Unternehmen können für denselben Arbeitsausfall innerhalb eines Dreijahreszeitraums Kurzarbeitergeld für maximal zwölf Monate beziehen, es sei denn, eine Verlängerung wurde ausdrücklich beschlossen.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit
1. Einkommenseinbußen
Während der Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer Einkommenseinbußen hinnehmen, da das Kurzarbeitergeld nur einen Teil des Nettoverdienstes ersetzt. Arbeitnehmer sind jedoch verpflichtet, die Kurzarbeit zu akzeptieren, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat besteht. Weigert sich ein Arbeitnehmer ohne berechtigten Grund, an der Kurzarbeit teilzunehmen, kann der Arbeitgeber ihm kündigen.
2. Sozialversicherung während der Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit bleibt der Sozialversicherungsschutz der Arbeitnehmer bestehen. Das bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiterhin gezahlt werden. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge auf der Basis des reduzierten Entgelts, während die Beiträge für das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
3. Kündigung während der Kurzarbeit
Auch während der Kurzarbeit gilt der allgemeine Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist möglich, muss jedoch nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts erfolgen und sozial gerechtfertigt sein. Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, endet der Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist endet.
4. Urlaubsanspruch und Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit bleibt der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer grundsätzlich bestehen. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass Urlaubstage in die Kurzarbeitsphase eingebracht werden, wenn dies zur Vermeidung von Kurzarbeit beiträgt. Ein bereits gewährter Urlaub wird nicht durch die Einführung von Kurzarbeit unterbrochen.
Vor- und Nachteile der Kurzarbeit
1. Vorteile für Unternehmen
Die Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, in Krisenzeiten flexibler auf Arbeitsausfälle zu reagieren und Personal zu halten, anstatt Massenentlassungen vorzunehmen. Unternehmen sparen Lohnkosten und können schneller wieder zur Normalität zurückkehren, wenn sich die Auftragslage verbessert.
2. Vorteile für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bietet Kurzarbeit den Vorteil, dass sie ihren Arbeitsplatz behalten und trotzdem eine finanzielle Absicherung durch das Kurzarbeitergeld erhalten. Die Arbeitszeit wird reduziert, und sie haben die Möglichkeit, später wieder in Vollzeit weiterzuarbeiten.
3. Nachteile für Arbeitnehmer
Der Hauptnachteil für Arbeitnehmer sind die Einkommenseinbußen, die durch das reduzierte Kurzarbeitergeld entstehen. Je nach Höhe des Kurzarbeitergeldes und der Länge der Kurzarbeitsphase kann dies zu finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn das Kurzarbeitergeld nicht den vollen Gehaltsausfall deckt.
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