Gesamtbetriebsrat: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Was ist der Gesamtbetriebsrat?

Der Gesamtbetriebsrat (GBR) ist ein zentrales Organ der Arbeitnehmervertretung in Unternehmen mit mehreren Betrieben. Er setzt sich aus Vertretern der einzelnen Betriebsräte der verschiedenen Standorte oder Betriebe eines Unternehmens zusammen und übernimmt die Koordination und Vertretung überbetrieblicher Angelegenheiten. Der Gesamtbetriebsrat wird tätig, wenn Entscheidungen auf Unternehmensebene getroffen werden, die mehrere oder alle Betriebe betreffen und nicht von den einzelnen Betriebsräten alleine gelöst werden können.

Wann wird ein Gesamtbetriebsrat gebildet?

Ein Gesamtbetriebsrat wird in Unternehmen gebildet, die mehrere Betriebsräte in verschiedenen Betrieben haben. Voraussetzung ist, dass in mindestens zwei Betrieben eines Unternehmens Betriebsräte bestehen. Gemäß § 47 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrats obligatorisch, sobald diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden von den einzelnen Betriebsräten der jeweiligen Betriebe entsandt.

Der Gesamtbetriebsrat vertritt alle Arbeitnehmer des Unternehmens und übernimmt Aufgaben, die nicht nur einen einzelnen Betrieb betreffen, sondern mehrere Betriebe oder das gesamte Unternehmen. Dies schließt Entscheidungen der Unternehmensleitung ein, die sich auf die Struktur oder strategische Ausrichtung des Unternehmens auswirken.

Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats

Der Gesamtbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte des Unternehmens zusammen. Die Anzahl der Mitglieder, die jeder Betriebsrat in den Gesamtbetriebsrat entsendet, hängt von der Größe des jeweiligen Betriebs ab. Größere Betriebsräte haben in der Regel mehr Mitglieder im Gesamtbetriebsrat als kleinere. Die Wahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder erfolgt durch die jeweiligen Betriebsräte in den einzelnen Betrieben.

Die Amtszeit der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats entspricht der Amtszeit des entsendenden Betriebsrats. Das bedeutet, dass die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat erlischt, wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat ausscheidet, der es entsandt hat. Der Gesamtbetriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die die laufenden Geschäfte des Gremiums leiten und koordinieren.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats

Der Gesamtbetriebsrat übernimmt Aufgaben, die die gesamte Unternehmensstruktur betreffen oder über die Zuständigkeit einzelner Betriebsräte hinausgehen. Er handelt immer dann, wenn Entscheidungen nicht nur einen einzelnen Betrieb betreffen. Zu den typischen Aufgaben des Gesamtbetriebsrats gehören:

1. Gesamtbetriebliche Regelungen

Der Gesamtbetriebsrat verhandelt und schließt Betriebsvereinbarungen ab, die mehrere oder alle Betriebe des Unternehmens betreffen. Dies können Regelungen zu Arbeitszeitmodellen, Vergütungssystemen oder Sozialplänen bei Umstrukturierungen sein.

2. Mitbestimmung bei unternehmensweiten Entscheidungen

Der Gesamtbetriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen der Unternehmensleitung, die sich auf mehrere Betriebe auswirken. Hierzu gehören beispielsweise Standortschließungen, Fusionen, die Einführung neuer IT-Systeme oder die Umsetzung von Personalabbau-Maßnahmen. In solchen Fällen ist der Gesamtbetriebsrat in die Verhandlungen und Entscheidungen einzubeziehen.

3. Koordination der Betriebsräte

Der Gesamtbetriebsrat koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Betriebsräte des Unternehmens. Er sorgt dafür, dass Informationen ausgetauscht werden und gemeinsame Lösungen für überbetriebliche Angelegenheiten entwickelt werden. Der Gesamtbetriebsrat kann zudem als Vermittler bei Konflikten zwischen verschiedenen Betriebsräten fungieren.

4. Überwachung von unternehmensweiten Maßnahmen

Der Gesamtbetriebsrat überwacht die Umsetzung von unternehmensweiten Maßnahmen und sorgt dafür, dass Betriebsvereinbarungen, die das gesamte Unternehmen betreffen, korrekt umgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Überprüfung, ob die Unternehmensleitung sich an rechtliche und tarifvertragliche Vorgaben hält.

Rechte und Pflichten des Gesamtbetriebsrats

1. Informationsrecht

Der Gesamtbetriebsrat hat das Recht, von der Unternehmensleitung umfassend über unternehmensweite Maßnahmen und Entscheidungen informiert zu werden. Dies schließt wirtschaftliche Entscheidungen, strategische Planungen und personelle Veränderungen auf Unternehmensebene ein. Die Informationspflicht des Arbeitgebers ist eine wichtige Voraussetzung, damit der Gesamtbetriebsrat seine Aufgaben wahrnehmen kann.

2. Mitbestimmungsrecht

In bestimmten Angelegenheiten, die mehrere Betriebe betreffen, hat der Gesamtbetriebsrat ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht. Dies betrifft unter anderem Regelungen zur Arbeitszeit, zur Entlohnung oder zur Einführung technischer Einrichtungen wie neuer IT-Systeme. Die Unternehmensleitung darf diese Entscheidungen nicht ohne die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats treffen.

3. Einigungsstelle

Kommt es zu Konflikten zwischen der Unternehmensleitung und dem Gesamtbetriebsrat, die nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, kann eine Einigungsstelle eingerichtet werden. Diese wird als neutrales Gremium tätig und entscheidet verbindlich über die strittigen Angelegenheiten. Die Einigungsstelle wird häufig bei Verhandlungen über Sozialpläne oder Umstrukturierungen eingeschaltet.

4. Pflicht zur Zusammenarbeit

Der Gesamtbetriebsrat ist verpflichtet, vertrauensvoll mit der Unternehmensleitung zusammenzuarbeiten. Beide Seiten müssen auf eine konstruktive Lösung von Problemen hinarbeiten, die das gesamte Unternehmen betreffen. Der Gesamtbetriebsrat hat dabei die Interessen der Arbeitnehmer im Blick, während die Unternehmensleitung wirtschaftliche und organisatorische Ziele verfolgt.

Unterschied zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat

Der Betriebsrat ist für die Belange der Arbeitnehmer eines einzelnen Betriebs zuständig, während der Gesamtbetriebsrat für Angelegenheiten zuständig ist, die mehrere oder alle Betriebe eines Unternehmens betreffen. Die beiden Gremien arbeiten oft eng zusammen, insbesondere wenn lokale und überbetriebliche Interessen miteinander verbunden sind. Der Betriebsrat bleibt jedoch für alle Fragen zuständig, die ausschließlich den jeweiligen Betrieb betreffen.

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