Ein-Euro-Jobs im Arbeitsrecht

Was sind Ein-Euro-Jobs?

Ein-Euro-Jobs sind staatlich geförderte Arbeitsgelegenheiten, die Personen im Rahmen von Sozialleistungen angeboten werden. Diese Tätigkeiten dienen der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt und werden zusätzlich zu den regulären Sozialleistungen mit einem geringen Stundenlohn (zwischen 1 und 2 Euro) vergütet.

Rechtsgrundlagen für Ein-Euro-Jobs

Die rechtliche Basis für Ein-Euro-Jobs findet sich im Sozialgesetzbuch II (SGB II). Diese Arbeitsgelegenheiten müssen „zusätzlich“ sein, also keine regulären Arbeitsplätze ersetzen, und sie dienen der Verbesserung der beruflichen Chancen von Langzeitarbeitslosen.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bei Ein-Euro-Jobs

Welche Pflichten gelten für Teilnehmer?

Teilnehmer eines Ein-Euro-Jobs müssen die ihnen zugewiesene Arbeit ausführen. Sie erhalten für ihre Tätigkeiten keinen regulären Arbeitslohn, sondern eine Aufwandsentschädigung. Zudem sind sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Auch wenn Ein-Euro-Jobs keine regulären Arbeitsverhältnisse darstellen, haben die Teilnehmer Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz und müssen fair behandelt werden. Die Arbeit muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und gesundheitliche Sicherheit muss gewährleistet sein.

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