Erfindung im Arbeitsrecht: Rechte, Pflichten und Vergütung

Was ist eine Arbeitnehmererfindung?

Eine Erfindung im Arbeitsrecht, oft auch als Arbeitnehmererfindung bezeichnet, entsteht, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine technische Innovation entwickelt. Arbeitnehmererfindungen sind durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) geregelt, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Hinblick auf Erfindungen festlegt. Ziel ist es, sowohl die Interessen des Erfinders zu wahren als auch dem Arbeitgeber, der oft zur Innovation beigetragen hat, Rechte an der Erfindung einzuräumen.

Welche Arten von Erfindungen gibt es im Arbeitsrecht?

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz unterscheidet zwischen zwei Arten von Erfindungen:

Dienstliche Erfindung

Eine dienstliche oder auch „Diensterfindung“ entsteht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass die Erfindung in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben steht, die dem Arbeitnehmer durch seinen Arbeitsvertrag übertragen wurden. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, die Erfindung für sich in Anspruch zu nehmen, jedoch muss er dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zahlen.

Freie Erfindung

Eine freie Erfindung hingegen entsteht unabhängig von der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers. Diese Erfindungen haben keinen Bezug zur konkreten Arbeitsaufgabe und stehen somit allein dem Arbeitnehmer zu. Der Arbeitgeber hat auf diese Erfindung keine Ansprüche, es sei denn, der Arbeitnehmer bietet ihm freiwillig die Nutzung der Erfindung an.

Pflichten des Arbeitnehmers bei einer Diensterfindung

Wenn ein Arbeitnehmer eine Diensterfindung macht, ist er gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Dies muss in schriftlicher Form geschehen, und die Meldung sollte eine genaue Beschreibung der Erfindung sowie alle wichtigen technischen Details enthalten, damit der Arbeitgeber die Erfindung vollständig verstehen kann. Die Meldung ist für die weitere Patentierung und Rechteübertragung von entscheidender Bedeutung.

Was muss die Erfindungsmeldung enthalten?

Die Erfindungsmeldung muss insbesondere folgende Informationen umfassen:

  • Eine genaue Beschreibung der Erfindung
  • Die technischen Probleme, die mit der Erfindung gelöst werden sollen
  • Angaben zu den bereits erarbeiteten Lösungen
  • Etwaige Unterstützung oder Zusammenarbeit durch andere Arbeitnehmer

Die formale Erfindungsmeldung legt den Grundstein für den Anspruch des Arbeitgebers auf die Erfindung und für die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers.

Rechte des Arbeitgebers

Sobald der Arbeitgeber eine Erfindungsmeldung erhält, hat er das Recht, die Erfindung innerhalb von vier Monaten für sich in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber kann dabei entweder:

1. Die Erfindung uneingeschränkt in Anspruch nehmen

Entscheidet sich der Arbeitgeber, die Erfindung vollständig zu übernehmen, erwirbt er alle Rechte an der Erfindung. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer die Erfindung nicht weiterverwerten, es sei denn, der Arbeitgeber erteilt ihm eine entsprechende Genehmigung.

2. Die Erfindung freigeben

Der Arbeitgeber kann sich auch dafür entscheiden, die Erfindung nicht in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall bleibt die Erfindung im alleinigen Eigentum des Arbeitnehmers, der dann selbst entscheiden kann, ob und wie er die Erfindung verwerten möchte, zum Beispiel durch eine eigene Patentierung.

Vergütung des Arbeitnehmers

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung für sich beansprucht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen der Erfindung und dem Beitrag des Arbeitgebers. Die Vergütung wird in der Regel individuell vereinbart oder nach den Vorgaben des Arbeitnehmererfindungsgesetzes festgelegt. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Erfindung
  • Der Anteil des Arbeitgebers an der Entstehung der Erfindung (z. B. durch Bereitstellung von Ressourcen)
  • Die Position des Arbeitnehmers im Unternehmen und seine persönliche Leistung bei der Entwicklung der Erfindung

Berechnung der Vergütung

Die Vergütung kann entweder in Form einer Einmalzahlung oder als laufende Beteiligung an den Einnahmen aus der Erfindung erfolgen. Für die Berechnung der Vergütung wird häufig ein Lizenzmodell herangezogen, das sich am Marktwert der Erfindung orientiert. Bei Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung kann der Arbeitnehmer sich an eine Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen wenden.

Patentierung der Erfindung

Sobald der Arbeitgeber die Erfindung für sich in Anspruch genommen hat, liegt es in seiner Verantwortung, die Erfindung zu patentieren. Der Arbeitgeber trägt die Kosten des Patentanmeldeverfahrens und ist für die Durchsetzung der Patentrechte zuständig. Der Arbeitnehmer muss dabei unterstützend zur Seite stehen und beispielsweise weitere technische Details liefern, wenn diese für das Patentamt erforderlich sind.

Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot

Arbeitnehmer sind während und nach der Meldung einer Diensterfindung zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie dürfen keine Informationen über die Erfindung an Dritte weitergeben, es sei denn, der Arbeitgeber hat zugestimmt. Darüber hinaus kann ein Wettbewerbsverbot gelten, das den Arbeitnehmer daran hindert, die Erfindung bei einem Konkurrenzunternehmen zu verwerten oder weiterzuentwickeln.

Fazit und rechtliche Beratung

Die Regelungen zur Erfindung im Arbeitsrecht sind komplex und bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Herausforderungen. Arbeitnehmer sollten ihre Pflichten bei der Meldung und Patentierung von Erfindungen genau kennen, während Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass sie ihre Rechte fristgerecht wahrnehmen. Eine kompetente rechtliche Beratung ist hierbei von großer Bedeutung.

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