ANWALT ARBEITSRECHT MÜNCHEN
Wir kämpfen für Ihr Recht !
Mit mir, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Philipp Steinbacher, finden Sie einen kompetenten, vertrauenswürdigen Partner, der Sie durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts begleitet. Ich habe mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München spezialisiert.
Als Fachanwalt weiß ich, worauf es in den verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechtes ankommt. Ziel ist es dabei, eine Lösung zu finden, mit der Sie zufrieden sein können. Schnell und erfolgreich, das ist mein Anspruch! Neben der Spezialisierung auf das Arbeitsrecht deckt Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB ein breites Spektrum von Beratungsschwerpunkten ab.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Renommierter Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
- Erfahrung und Tätigkeit auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes
- Mehr als 18 Jahre Erfahrung
- Schnelle und flexible Terminvergabe – auch am Abend.
FACHANWALT ARBEITSRECHT –
SIE SUCHEN EINEN SPEZIALISTEN?
Dann schauen Sie in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht vorbei und profitieren Sie von unseren Schwerpunkten.
Ob Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Arbeitsvertrag prüfen – unsere Leistungen im Bereich Anwalt Arbeitsrecht sind breit gefächert. Ich kann die Vertretung als Ihr Anwalt auf bundesweiter Ebene übernehmen und Sie in allen Belangen unterstützen. Dank meiner langjährigen Erfahrung kann ich Sie fachspezifisch auf höchstem Niveau beraten, mich für Sie einsetzen und Ihre Ansprüche ziel- und ergebnisorientiert verfolgen.
Wir kämpfen für Sie um
- den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes durch die Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen im Rahmen der Kündigungsschutzklage.
- das Erzielen bester Abfindungen
- die Entfernung unrechtmäßiger Abmahnungen
und überprüfen, gestalten und vertreten Sie bei
- Aufhebungsverträge
- befristeten Arbeitsverhältnissen, Arbeitsverträgen sowie,
- in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kollegen aus dem Strafrecht, sämtliche strafrechtliche Aspekte aus dem Arbeitsverhältnis (Arbeitsstrafrecht)
Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und langjährige Erfahrung, die ich als Anwalt in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht erlangen konnte.
BEIM RECHTSANWALT STEINBACHER IST IHR RECHT IN GUTEN HÄNDEN
Das Arbeitsrecht bildet in unserer Kanzlei einen der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Steinbacher Rechtsanwälten PartGmbB und wird von Rechtsanwalt Steinbacher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit dem Jahre 2005 bearbeitet. Unsere Fachanwälte wissen, um die Situation, in welcher sich unsere Mandanten nach Erhalt einer Kündigung durch ihren Arbeitgeber befinden. Mit kurzen Reaktionszeiten, einer offenen Kommunikation und effektiven anwaltlichen Handelns garantieren wir Ihnen unsere ständige Erreichbarkeit. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung, ständiger Weiterbildung und fachübergreifender Vernetzung erzielen wir mitunter beste Ergebnisse im Arbeitsrecht. Ein persönlicher Kontakt zu den Gerichten ist den Anliegen unserer Mandanten oftmals zum Vorteil.
Der Kündigungsschutzprozess vor den Arbeitsgerichten, das Vorgehen gegen unberechtigte Abmahnungen oder ungerechtfertigte Befristungen und Versetzungen bilden die Haupttätigkeit unseres fachanwaltlichen Wirkens im Arbeitsrecht.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich mit meinen Partnern dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.
Wir übernehmen die Vertretung von:
- Arbeitnehmern und Angestellten
- Arbeitgebern und Unternehmen
- Körperschaften und Verbänden
- Vorständen und Geschäftsführern
Darüber hinaus verfügen wir über ein weites Netz von Kollegen, Fachanwälten und externen Spezialisten.
Machen Sie sich ein Bild von unseren weiteren Beratungsschwerpunkten unter:
MEHR ALS 10 JAHRE FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ermöglicht uns mit einem großen Erfahrungsschatz erstklassige Rechtsberatung durchgehend anzubieten. Dadurch sind wir nicht nur hoch effizient und feiern mit unseren Mandanten große Erfolge, sondern gewährleisten durch ständige fachliche Fortbildungen mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht in München stets auf dem neuesten Stand zu sein.
NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNSERER KANZLEI AUF
Sie benötigen dringend eine Beratung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht, sei es für das individuelle bzw. kollektive Arbeitsrecht, der Sie auch vor Land- oder Bundesgerichten vertreten kann? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin bei Rechtsanwalt Steinbacher. Sie erreichen uns telefonisch oder können auch einfach eine E-Mail schreiben. Alternativ dazu finden Sie auf unseren Seiten ein Kontaktformular, in dem Sie uns Ihr Anliegen in kurzen Worten skizzieren können.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Terminanfrage.
Das sagen unsere Mandanten:
Kündigung
Für die oftmals existenzbedrohende Situation unserer Mandanten nach Erhalt einer Kündigung durch ihren Arbeitgeber haben wir einfühlendes Verständnis und die richtigen Reaktionen. Als Anwalt für Kündigung in München stehen unsere Fachanwälte Ihnen bereit, die nächsten Schritte einzuleiten und innerhalb der 3-Wochen-Frist eine Kündigungsschutzklage zu den Arbeitsgerichten einzureichen.
Aufhebungsvertrag
Oftmals mit großem Druck bieten Arbeitgeber unseren Mandanten Aufhebungsverträge an, nicht selten mit inhaltlich falschen Versprechungen hinsichtlich der Folgen. Aufhebungsverträge dienen meistens lediglich den Interessen der Unternehmen, um einen Kündigungsprozess zu vermeiden und weil die Prozessaussichten bei Ausspruch einer Kündigung für den Arbeitgeber oftmals nicht die besten sind. Damit Sie hier keinerlei Nachteile erleiden, die Sie im Nachgang teuer zu stehen kommen, beraten unsere Fachanwälte Sie als Anwalt für Aufhebungsverträge in München ausführlich und effizient von Beginn an.
Kündigungsschutzklage
Wenn Sie eine schriftliche Kündigung erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage zum Arbeitsgericht erheben, andernfalls ist die Kündigung regelmäßig nicht mehr angreifbar. Als Anwalt für Kündigungsschutzklagen in München helfen wir Ihnen, auch kurzfristig und unter höchsten Zeitdruck rechtzeitig die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einzureichen.
Abfindung
Ein Anspruch auf Abfindung gibt es nur im Einzelfall. Entgegen der landläufigen Meinung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung nicht. Eine Abfindung erhalten Sie regelmäßig dann, wenn Ihr Arbeitgeber Sie „loswerden will“ und die Chancen in einem Kündigungsschutzprozess zu unterliegen wahrscheinlich sind. Als Anwalt für Abfindung in München verhandeln unsere Fachanwälte mit großem Geschick und Fingerspitzengefühl, um für Sie die Grenzen einer maximal hohen Abfindung auszuloten.
Abmahnung
Bereits im ersten Beratungsgespräch können unsere Fachanwälte regelmäßig die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung bewerten. Ist diese angreifbar, lässt sie sich aus der Personalakte auch entfernen. Zögern Sie nicht unsere Fachanwälte als Anwalt für Abmahnung in München in Anspruch zu nehmen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Arbeitsvertrag
Auch wenn ein Arbeitsvertrag oftmals gegenüber dem Arbeitgeber nur schwer nachzuverhandeln ist, ist das Wissen um die Rechtmäßigkeit der einzelnen Klauseln bares Geld wert. Lassen Sie von unseren Fachanwälten Ihren Arbeitsvertrag auf Fallstricke und Belastbarkeit hin überprüfen, dann wissen Sie, was Sie an Ihrem neuen Arbeitsplatz zu erwarten haben und auf Sie zukommt.
Häufige Fragen:
Wer zahlt die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht?
Gerichtskosten, die bei Streitigkeiten und Verfahren vor dem Arbeitsgericht anfallen, muss die Partei bezahlen, die vor Gericht verloren hat. Sollte dies nur zu einem gewissen Teil zutreffen, so fallen anteilige Gerichtskosten an. Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Streitwert, bzw. Gegenstandswert des Verfahrens. Sollte es zu einer einvernehmlichen Einigung, sprich einem Vergleich zwischen beiden Parteien, kommen, so fallen keine Gerichtskosten an. Beide Parteien müssen in diesem Fall keine gerichtlichen Gebühren zahlen.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Dies richtet sich danach, in welcher Instanz sich das Verfahren befindet. Bei Verfahren in der ersten Instanz, zahlt die Partei den Anwalt, welche den Auftrag erteilt hat. Es gilt der Grundsatz, dass jede Partei ihren Anwalt bezahlt. Ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird, spielt dabei keine Rolle. So soll gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Niederlage vor Gericht nicht auch noch den gegnerischen Anwalt seines Arbeitgebers zahlen muss.
In der zweiten Instanz, im sog. Berufungsverfahren, zahlt die Kosten des Verfahrens die unterliegende Partei, die den Prozess verloren hat. Dies sind dann die Gerichtskosten, ggf. Auslagen und die Anwaltskosten von beiden Parteien.
Ist es möglich Prozesskostenhilfe für den Anwalt und das Arbeitsgericht zu beantragen?
Ja, auch vor dem Arbeitsgericht besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Mandate, die darauf basieren, werden von uns nicht abgelehnt. Generell erfolgt die Ausfertigung und Einreichung des Antrags auf Prozesskostenhilfe, wenn die Klageschrift bei Gericht eingereicht wird. Der Antrag wird zusammen mit uns ausgefüllt, wobei verschiedene Belege wichtig sind, um die Chancen auf Bewilligung zu erhöhen. Eine lückenlose Aufstellung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse muss gemacht werden, inklusive Kopie der Kontoauszüge. Auch ein Mietvertrag in Kopie soll beigefügt werden. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die erforderliche finanzielle Bedürftigkeit für die Prozesskostenhilfe gegeben ist.
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht?
Generell werden von Versicherungsgesellschaften auch Rechtsschutzversicherungen für das Arbeitsrecht angeboten. Zu den unterschiedlichen Versicherern gibt es im Internet veröffentlichte Testurteile. Beachten Sie bitte die übliche 3-monatige Wartefrist im Versicherungsvertrag.
Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?
Manche Versicherer versuchen ihre eigenen – oft schlecht motivierten – Vertragsanwälte zu empfehlen. Dem müssen Sie nicht nachkommen. Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, sind die an diese Empfehlung keinesfalls gebunden. Sie können immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Dies im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich geregelt.
Entdecken Sie auch unsere weiteren Beratungsschwerpunkte:
Privates Baurecht & Immobilienrecht
Wir beraten Sie mit mehreren Fachanwälten im privaten Baurecht, beim Hauskauf, Bauträgerverträgen Baumängelhaftung, Bauprozessen und gerichtlichen Beweisverfahren.
Vertragsrecht, allg. Zivilrecht
Wir vertreten Sie nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern auch im Vereinsrecht, im Gesellschaftsrecht, im Handwerksrecht und in Ergänzung hierzu im Insolvenzrecht.
Öffentliches Baurecht & Vergaberecht
Wir beraten Sie bei Fragen rund um das Vergaberecht, Nachprüfungsverfahren, die Baugenehmigung, die Abwehr von Auflagen (wie z.B. Brandschutz, Bepflanzung, etc), im Verwaltungsverfahren zum Bauvorhaben, Bauvorbescheid sowie bei allen Fragen um den Denkmalschutz.
Zufriedene Mandanten und beste Bewertungen im Arbeitsrecht
Nach erfolgreichem Abschluss eines Mandats bitten wir unsere Mandanten uns zu bewerten. Weit über 100 beste Bewertungen für unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in München spornen uns an, und spiegeln die Qualität unserer Arbeit.